1.) Unfallort absichern!
Halten Sie an – Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen und Warndreieck aufstellen
Auf eigene Sicherheit achten – Unfallzeugen bitten zu warten.
2.) Rettungsdienst oder Polizei rufen (Tel. 112)
3.) Sichern Sie Beweise
Benutzen Sie hierzu einen standardisierten Unfallbericht – den Sie bspw. unter kfz-auskunft.de kostenlos erhalten – und notieren Sie
- das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners
- Name, Anschrift und Versicherung
- Adressen von Zeugen
- Name und Dienststelle des Polizeibeamten, der den Unfall aufnimmt
- Unfallskizze
Machen Sie Fotos vom Unfallort
Tipps zur Schadensregulierung
- Beauftragen Sie den KÜS-Sachverständigen mit der Schadensfeststellung.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich – bis auf wenige Ausnahmefälle –
der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des Kfz-Sachverständigen.
- Ziehen Sie möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens hinzu, der Ihre
Interessen gegenüber dem Schädiger und seiner Versicherung vertritt.
- Vorsicht! Seien Sie skeptisch, wenn Ihnen die gesamte Unfallabwicklung (z.B. von der gegnerischen Haftpflichtversicherung) abgenommen werden soll. Hier besteht das Risiko, dass die unabhängigen Berater (Sachverständige und Rechtsanwälte) umgangen werden und Sie nicht den vollen Schadenersatz erhalten. Lesen Sie alle Formulare durch und überlegen Sie genau, ob Sie dies akzeptieren und unterschreiben möchten, insbesondere bei bestehenden Unklarheiten.